(Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld
Das Bundesverkehrsministerium hat in seinem Entwurf für eine zweite Verordnung zur Bundeseisenbahngebührenverordnung Änderungen vorgesehen, die den Verkehrsträger Schiene erheblich belasten würden. Die zusätzlichen Gebühren entstehen durch die Überwachung von Eisenbahnen, die bestimmte europarechtlich vorgesehene Bescheinigungen wie z.B. eine Sicherheitsbescheinigung beantragt und erhalten haben.
Dadurch könnten für die Eisenbahnunternehmen zusätzliche Kosten in Höhe von 73 Millionen Euro entstehen, wie das Ministerium selbst berechnet hat. „Die Eisenbahnen werden wieder einmal im intermodalen Wettbewerb immens benachteiligt. Für die Straße fallen diese Art von Kosten nicht an. Dort zahlt der Verkehrsteilnehmer nur bei Verstößen, nicht schon für die Kontrolltätigkeit der Polizei“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.
Aus Sicht des VDV gehört die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zu den allgemeinen staatlichen Aufgaben, die gebührenfrei sein müssen. Nach den allgemeinen Grundsätzen des Gebührenrechts müsse eine Gebühr nicht nur kostengerecht, sondern auch sachangemessen sein und die Leistungsfähigkeit des Gebührenschuldners berücksichtigen. Der VDV fordert daher vom Bund, die Schiene ebenso von unverhältnismäßigen Gebühren zu entlasten und das Eisenbahnbundesamt mit den notwendigen Finanzmitteln auszustatten.
„Die angedachten Änderungen stehen vor allem im Widerspruch zu den Zielen des BMVI im Masterplan Schienengüterverkehr. Darin wurde das Ziel definiert, dass Mehrbelastungen der Eisenbahnunternehmen bei der Novellierung der Bundeseisenbahngebührenverordnung möglichst zu vermeiden sind. Es wäre zudem widersinnig, wenn der Bund auf der einen Seite die Branche zum Beispiel durch geplante Trassenpreissenkungen entlasten will und die Mittel dann durch überhöhte Gebührenforderungen postwendend wieder einkassiert“, so Wolff.
Stefan Hennigfeld
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