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BDO zu Diesel-Abgaswerten

(Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am 27. Februar über grundsätzlich zulässige Diesel-Fahrverbote und zugleich der Umsetzung erster Beschränkungen für Dieselfahrzeuge in Hamburg sowie der Ankündigung weiterer Städte, Dieselfahrzeuge besonders in den Fokus zu nehmen, hat der bdo die bereits 2016 durchgeführte große Umfrage zu den im Fahrzeugbestand des privaten Busgewerbes vorhanden Euronorm-Stufen neu aufgelegt.

Mit der Einführung von sowohl zonen- sowie streckenbezogenen Verkehrsbeschränkungen muss davon ausgegangen werden, dass ebenfalls eine Vielzahl von Bussen betroffen sein kann. Dementsprechend müssen unbedingt klare Ausnahmeregelungen für das umweltfreundlichste Verkehrsmittel festgelegt werden. Unseren Umfrageergebnissen nach liegt der Anteil an Euro-VI-Fahrzeugen im Gesamtfahrzeugbestand bei 36 Prozent.

Somit liegt die private Busbranche bei der Erneuerung der Fahrzeuge (deutlich) über dem Bundesdurchschnitt (dreißig Prozent). Der prozentuale Anteil hat sich demnach innerhalb von zwei Jahren nahezu verdoppelt. Dies sind erfreuliche Zahlen, die verdeutlichen, wie die private Busbranche eigenständig und kontinuierlich für die Erneuerung der Flotten und somit für umweltfreundlichere Busse sorgt.

Dennoch darf bei der Diskussion um drohende Dieselfahrverbote die Emissionsstufe Euro V nicht außer Acht gelassen werden. Noch im Jahr 2013 auf dem Markt angeboten und in Anbetracht der Abschreibungsfristen von acht bis zehn Jahren im ÖPNV, vier bis sechs Jahren im Reiseverkehr und drei bis vier Jahren im Fernlinienverkehr, erscheint es somit nicht verwunderlich, dass die Gruppe der Euro-V-Fahrzeuge mit 17 Prozent den zweitgrößten Anteil ausmacht.

Hinzu kommen 16 Prozent an Fahrzeugen mit EEV Standard. Mit dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017 – 2020“ des Bundesverkehrsministeriums wird derzeit die Nachrüstung von Dieselbussen der Emissionsklassen Euro III, IV, V und EEV unterstützt. Laut Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts werden jedoch bereits 2019 zonale Fahrverbote für Euro V/5 möglich sein.

Streckenbezogene Verbote, wie in Hamburg, sind hingegen bereits jetzt zulässig. Auf Nachfrage hat das BMVI verdeutlicht, dass mit der geförderten Nachrüstung von Dieselbussen die Entscheidung über Ausnahmen von etwaigen künftigen lokalen Dieselfahrverboten nicht verknüpft sei. Die Investitionen und das Engagement der Busunternehmer für die Allgemeinheit müssen nach Auffassung des bdo bei zonen- sowie streckenbezogenen Verkehrsbeschränkungen angemessen berücksichtigt werden.

Es bedarf klarer und einheitlicher Regelungen, wie nachgerüstete Fahrzeuge zukünftig behandelt werden. Busunternehmer müssen unbedingt die Sicherheit erhalten, dass kostspielige Investitionen in Nachrüstungen nicht kurzfristig entwertet werden. Die Unternehmer, so der bdo, investieren regelmäßig und brauchen vor diesem Hintergrund politische Sicherheit.



Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
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