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Rheinbahn: Hinweise zu E-Scootern

(VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Düsseldorfer Rheinbahn AG weist darauf hin, dass die Bundesländer in einem bundesweit gültigen Erlass die Mitnahme von Elektroscootern in Linienbussen des ÖPNV geregelt haben. In diesem Erlass werden Regeln und Voraussetzungen für den E-Scooter, für den E-Scooter-Nutzer und für den Linienbus aufgestellt. Entsprechend gelten die Vorschriften der NRW-Beförderungsbedingungen. Darüber hinaus hat die Rheinbahn auch die Mitnahmeregelungen für E-Scooter in den Bahnen angepasst.

Dass der E-Scooter die technischen Voraussetzungen erfüllt und für die Mitnahme mit aufsitzender Person freigegeben ist, muss vom Hersteller in der Bedienungsanleitung festgestellt werden. Die Eignung des E-Scooters für die Mitnahme muss durch ein daran angebrachtes gut sichtbares Piktogramm erkennbar sein. Das maximal zulässige Gewicht mit aufsitzender Person beträgt 300 Kilogramm. Die Rückenlehne des Sitzes muss formschlüssig an die Prallplatte anliegen.


Stefan Hennigfeld
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