(Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld
Die Länder Hessen und Baden-Württemberg fordern gemeinsam, dass der geldwerte Vorteil beim Jobticket künftig weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer versteuert werden muss. Beide Länder haben heute einen entsprechenden Antrag in den Finanzausschuss des Bundesrates eingebracht. Die grün-schwarzen (Baden-Württemberg) und schwarz-grünen (Hessen) Landesregierungen wollen sich im Bundesrat dafür stark machen, dass Jobtickets von der Steuer befreit werden.
Gewährt bislang ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ein kostenloses oder verbilligtes Jobticket, so muss die Kostenersparnis für die Fahrkarte grundsätzlich versteuert werden. Dies geschieht entweder pauschal durch den Arbeitgeber – und macht ein Jobticket aus Unternehmenssicht unattraktiv, wie der Ministeriumssprecher erläuterte. Muss der Arbeitnehmer sein Jobticket selbst versteuern, dann verringerten sich seine Vorteile deutlich.
„Zukünftig soll der geldwerte Vorteil nicht mehr versteuert werden müssen – weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer“, erklärten Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) und Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). Das fördere die Nutzung von Bussen und Bahnen. „Damit werden viele umweltschädliche Abgase, Stau und Verkehrslärm in den Innenstädten vermieden“, sagte Thekla Walker, die finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Stuttgarter Landtag.
Gerade in den Ballungsräumen könne ein vom Arbeitgeber finanziertes Jobticket ein Argument im Wettbewerb um die besten Fachkräfte sein. Unterstützt wird der Vorstoß vom VDV. „Die Wiedereinführung steuerfreier Jobtickets wäre eine kurzfristig umsetzbare Maßnahme, um mehr Berufspendler zum Umstieg auf den umweltfreundlichen Nahverkehr zu bewegen und damit den Berufsverkehr auf der Straße zu reduzieren. Gerade jetzt sind einfache Lösungen gefragt, die positive Effekte für den Verkehr und die Luftreinhaltung in den Städten haben“, so VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.
Stefan Hennigfeld
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