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Neue EU-weite Lokführerscheine

(Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Vom 30. Oktober 2018 an ist für Triebfahrzeugführer bei Eisenbahnen mit Sicherheitsbescheinigung oder Sicherheitsgenehmigung der europäische Führerschein gemäß der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) verpflichtend. Das hat das Eisenbahnbundesamt mitgeteilt. Triebfahrzeugführer, denen Erlaubnisse nach der VDV-Schrift 753 erteilt worden sind, dürfen ihre Tätigkeit auf Grund ihrer Erlaubnisse und ohne Anwendung der TfV nur noch bis zum Ablauf des 29. Oktober 2018 weiter ausüben.

Nur in Bereichen von Regionalbahnen behalten die Erlaubnisse nach der VDV-Schrift 753 auch nach dem 29. Oktober ihre Gültigkeit. Die Eisenbahnen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um die Vollständigkeit und Richtigkeit der Führerscheine und Zusatzbescheinigungen sowie alle organisatorischen Maßnahmen zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind unverzüglich dem Eisenbahnbundesamt mitzuteilen (tfs-stelle@eba.bund.de).

Damit kann auch in der Eisenbahnaufsicht praxisorientiert mit eventuellen Datenfehlern und noch offenen Erteilungen des Führerscheins über den 30. Oktober hinaus umgegangen werden. Die Bonner Behörde hat über 43.000 Erst- und Umstellanträge rechtzeitig bearbeitet; einigen wenigen Führerscheinanträgen konnte das EBA indes bislang nicht stattgeben. In diesen Fällen waren die eingereichten Unterlagen unvollständig oder Adressdaten nicht mehr aktuell.

Die betroffenen Eisenbahnen bzw. Triebfahrzeugführer sind informiert. Für die letzten noch bearbeiteten Umschreibungen der bisherigen VDV-Führerscheine stellt das Eisenbahnbundesamt beim Vorliegen der Voraussetzungen kostenlos vorläufige TfV-Führerscheine zusätzlich zu den originalen Triebfahrzeugführerscheinen aus. Dieses Vorgehen soll es den Eisenbahnen erleichtern, bis zum 29. Oktober die entsprechenden Zusatzbescheinigungen auszustellen.

Falls Antragsteller bis zum 22. Oktober trotz fristgerechter (§ 21 Abs. 6 TfV) und vollständiger Antragstellung weder einen TfV-Führerschein noch einen vorläufigen TfV-Führerschein erhalten haben, kann ab diesem Datum die Triebfahrzeugführerscheinstelle beim Eisenbahnbundesamt kontaktiert werden. Von Nachfragen bezüglich des Bearbeitungsstandes vor diesem Datum bittet die Behörde abzusehen.

Zum Abschluss der endgültigen Umstellung auf die TfV haben auch die Eisenbahnen alle organisatorischen Maßnahmen für sich rechtzeitig abzuschließen: Hierzu gehören die interne Überprüfung der in diesen Wochen vom Eisenbahnbundesamt noch erteilten Triebfahrzeugführerscheine sowie die Erstellung und Ausgabe der zugehörigen Zusatzbescheinigungen, welche die Triebfahrzeugführer ebenfalls im Dienst mitführen müssen.

Im unternehmenseigenen Register der Zusatzbescheinigungen müssen die Unternehmen die personellen und fachlichen Daten der eingesetzten Triebfahrzeugführer dauerhaft für sich verwalten. Das Eisenbahnbundesamt ist als technische Aufsichtsbehörde für alle Eisenbahnenunternehmen zuständig, die in Deutschland aktiv sind.



Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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