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VRR verlängert Verfügungsstreifen

(VRR) Autor:Stefan Hennigfeld

In der letzten Woche hat der Verwaltungsrat des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR (VRR) die vorzeitige Verlängerung des Pilotprojekts „Verfügungsdienste Sicherheit“ im VRR-Raum bis Ende 2019 beschlossen. Diese Entscheidung steht noch unter Vorbehalt einer weiteren Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen bis zum Ende des Projektzeitraums. Seit Februar 2017 ergänzen „Verfügungsdienste Sicherheit“ im Rahmen eines einjährigen Pilotprojektes das reguläre Zugbegleitpersonal auf ausgewählten Linien des Schienenpersonennahverkehrs im Verbundraum.

Die Bilanz der ersten Monate fällt durchweg positiv aus: Ziel des VRR ist es deshalb, die zweiköpfigen Sicherheitsteams in Abstimmung mit benachbarten Aufgabenträgern dauerhaft und flächendeckend im SPNV einzuführen. Im Rahmen eines Pilotprojektes sollen die Verfügungsdienste ab März 2018 – abhängig von der dortigen politischen Beschlussfassung – auch im Verbundgebiet des Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) die Kundenbetreuer in den Zügen bei ihrer Arbeit unterstützen.

Mit der Entscheidung, das Pilotprojekt bis Ende 2019 zu verlängern, können frühzeitig alle hierfür nötigen Prozesse angestoßen und so ein lückenloser Projektverlauf im VRR sichergestellt werden. Zudem ist die Laufzeit des VRR-Pilotvorhabens bis Dezember 2019 weitestgehend mit dem im NWL geplanten Pilotprojekt synchronisiert. Ziel des Projektes ist es, durch deutlich sichtbare Präsenz der Verfügungsdienste in den Zügen das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste dauerhaft zu verbessern, die Kundenbetreuer bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen und deren Sicherheit zu gewährleisten.

Eine verlässliche und flächendeckende Umsetzung in ganz Nordrhein-Westfalen kann künftig über eine gemeinsame landesweite Ausschreibung erfolgen. Sollte dies nicht realisiert werden, wird der VRR eventuell im ersten Quartal 2019 eine eigene, verbundweite Ausschreibung starten. Die Verfügungsstreifen sind ab Anfang 2016 als eine Reaktion auf die Kölner Silvesternacht geplant worden und sollen im SPNV betreiberübergreifend unterwegs sein. Die kommunalen Verkehrsunternehmen lehnen eine Beteiligung an dem verbundweiten Projekt allerdings allesamt ab.




Stefan Hennigfeld
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