(Bayern, Verkehrspolitik) Autor:Stefan Hennigfeld
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) hat die zu Netinera gehörende Länderbahn aufgrund der anhaltenden und für die Fahrgäste untragbaren Qualitätsprobleme am 25. Oktober schriftlich abgemahnt. Seit fast einem Jahr bedient die Länderbahn im Rahmen des Verkehrsdurchführungsvertrags „IR 25 Übergang“ die Strecken München – Regensburg – Schwandorf – Hof/ Landesgrenze Furth im Wald (– Prag) (Los Nord) und München – Kempten – Immenstadt – Lindau/Oberstdorf (Los Süd).
Vorangegangen war ein streng formalisiertes Vergabeverfahren basierend auf einem detaillierten Leistungsverzeichnis der BEG, bei dem sich die Länderbahn beworben und letztlich auch den Zuschlag erhalten hatte. Von Anfang an kam es zu Zugausfällen, massiven Verspätungen und Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Regelzugbildung. Darüber hinaus waren Fahrzeuge abgesperrt, Heizungen, Türen oder Toiletten defekt, und die mangelnde oder nicht korrekte Fahrgastinformation verärgerte die Fahrgäste.
Fehlende, defekte Loks in erheblicher Anzahl sowie Personalmangel verschärften dann die Situation noch einmal, insbesondere in den Sommermonaten. Etliche Züge mussten ausfallen, der teilweise erst auf Drängen der BEG eingerichtete Schienenersatzverkehr mit Bussen konnte keinen adäquaten Ersatz bieten. Während die Probleme zunächst insbesondere beim Alex-Nord für die Fahrgäste spürbar waren, wurde nach und nach auch der Alex-Süd in Mitleidenschaft gezogen.
Hier traf es insbesondere den Ausflugsverkehr am Wochenende. Aber auch die Pendler waren unter anderem von den dauerhaften Abweichungen von der vereinbarten Regelzugbildung massiv betroffen. Seit dem Betriebsstart im Dezember 2017 führt die BEG regelmäßige Gespräche mit den Verantwortlichen der Länderbahn und fordert nachhaltige Maßnahmen zur Verbesserung der Betriebsqualität für die Fahrgäste.
Gleichzeitig hat die BEG mehrfach Fahrplananpassungen vorgenommen, um die Betriebsstabilität zu erhöhen. Nachdem die bisher eingeleiteten Maßnahmen keine nachhaltige Verbesserung bewirkt haben, hat die BEG nun einen neutralen, externen Berater beauftragt, der die Länderbahn unterstützen, eine objektive Betrachtung der Gesamtsituation vornehmen und gemeinsam mit allen Beteiligten Schwachstellen identifizieren sowie Lösungsansätze finden soll.
Dies betrifft alle Prozesse, von der Instandhaltung der Fahrzeuge über die betriebliche Disposition und die Personalsituation bis hin zur Fahrplangestaltung. Auch die Infrastrukturbetreiber auf deutscher und tschechischer Seite werden mit einbezogen, da sie insbesondere durch ihre Bautätigkeiten einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Pünktlichkeit der Züge haben.
Letztlich erwartet die BEG bis Ende des Jahres einen Maßnahmenkatalog, mit dessen schnellstmöglicher Umsetzung endlich merkliche Verbesserungen für die Fahrgäste erzielt werden sollen. Als Berater wurde die Firma Molinari Rail AG als ausgewiesener Experte in allen Bereichen des Eisenbahnwesens beauftragt, die Finanzierung erfolgt durch die BEG.
Unabhängig davon erhebt die BEG alle vorgesehenen Vertragsstrafen, beispielsweise wenn die vertraglich vorgegebenen Pünktlichkeitswerte nicht erreicht werden oder die vertraglich vereinbarte Regelzugbildung nicht eingehalten wird. Ausgefallene Zugleistungen werden grundsätzlich nicht vergütet, und für den Schienenersatzverkehr mit Bussen erhält die Länderbahn lediglich ein erheblich reduziertes Entgelt.
Darüber hinaus werden im Rahmen des Qualitätsmesssystems der BEG qualitätsrelevante Kriterien wie z. B. die Sauberkeit und Funktionalität der Fahrzeuge und die Fahrgastinformation im Zug überprüft. Auch hier werden Vertragsstrafen erhoben, falls die Ergebnisse nicht den vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards entsprechen.
Die BEG geht insofern davon aus, dass die Länderbahn damit einen erheblichen finanziellen Anreiz hat, eine qualitativ gute Verkehrsleistung zu erbringen – insbesondere da in diesem Jahr bereits Vertragsstrafen in Millionenhöhe an die BEG entrichtet werden müssen. De jure besteht auch die Möglichkeit, bei andauernden Schlechtleistungen einen Verkehrsvertrag vorzeitig zu kündigen.
Das ist jedoch in der Realität der deutschen Eisenbahnreform noch nie passiert. Der Verkehrsvertrag im Netz IR 25 Übergang dauert im Los Nord noch bis Dezember 2022 und im Los Süd bis Dezember 2020. Allerdings hat ein Verkehrsunternehmen auch bei kurzen Vertragslaufzeiten die Pflicht, die Qualitätskriterien zu erfüllen.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
58453 Witten