(Schweiz) Autor:Stefan Hennigfeld
Der Bahnstrompreis der SBB wird zum 1. Januar 2019 gesenkt. Das Bundesamt für Verkehr der Schweiz (BAV) passt dafür die entsprechende Amtsverordnung an. Die Senkung wird möglich, weil SBB Energie dank Effizienzsteigerungen die Wirtschaftlichkeit erhöhen konnte. Durch die Senkung werden der regionale Personenverkehr und der Fernverkehr um je acht Millionen Franken pro Jahr entlastet, der Güterverkehr um fünf Millionen.
Das BAV erwartet, dass die Senkung des Bahnstrompreises von den Bahnunternehmen an die Kunden weitergegeben wird. Im Zusammenhang mit der Gründung der SBB AG hatte der Bundesrat SBB Energie im Jahr 2001 entschuldet und von Altlasten befreit. Gleichzeitig legte er fest, dass SBB Energie den Bahnstrom kostengünstig an alle mit Wechselstrom fahrenden Bahnen liefern muss. Dabei soll der fakturierte Strompreis mit den Produktionskosten im Einklang stehen. SBB Energie konnte in den letzten Jahren aufgrund von Effizienzsteigerungen die Wirtschaftlichkeit erhöhen.
Aufgrund der Differenz zwischen den effektiven Produktionskosten und dem bisher festgelegten Bahnstrompreis konnte SBB Energie Gewinne erzielen. Im laufenden Jahr wird dieser ungefähr fünfzig Millionen Franken betragen. Die Preissenkung ist unbefristet. Somit dürfen die Bahnen für die nächsten Jahre mit einem stabilen Strompreis rechnen. Das BAV geht davon aus, dass die Verkehrsunternehmen die Preissenkung weitergeben.
Stefan Hennigfeld
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