(Schweiz) Autor:Stefan Hennigfeld
Inclusion Handicap hat im Januar 2018 eine Beschwerde zum neuen Fernverkehrs-Doppelstockzug beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 21. November darüber entschieden und bestätigt, dass der neue Zug die Vorgaben des Behindertengleichstellungsrechts erfüllt.
Gemäß Gerichtsentscheid muss die SBB einzig den Nachweis erbringen, dass mindestens der Ein- und Ausstieg ins Rollstuhlabteil sowie in die Verpflegungszone beim Speisewagen eine Neigung von maximal 15 Prozent aufweist. Dem wird die SBB nachkommen. Die übrigen zehn Rechtsbegehren hat das Bundesverwaltungsgericht abgewiesen.
Ab dem 9. Dezember werden die Züge fahrplanmäßig eingesetzt. Es ist ein großes Anliegen der SBB, dass ihre Züge barrierefreies Reisen ermöglichen. Deshalb wurden die Behindertenorganisationen auch bei diesem Projekt im Jahr 2008 aktiv in die Planung und Realisierung der Fahrzeuge einbezogen. Bereits im ersten Halbjahr 2011 konnten sie das 1:1 Holzmodell (Maquette) des Zuges begehen und mit dem Rollstuhl befahren.
Der neue Zug bringt für mobilitätseingeschränkte Reisende zahlreiche Verbesserungen. Im Januar 2018 hat Inclusion Handicap eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, wobei die Einstiegsrampe als nicht gesetzeskonform bemängelt und weitere vierzehn Anpassungen der Fahrzeuge beantragt wurden.
Anfang November 2018 haben sich die SBB und Inclusion Handicap auf vier Maßnahmen geeinigt, die außerhalb des laufenden Beschwerdeverfahrens realisiert werden. Seit dem 26. Februar 2018 setzt die SBB die Züge im Rahmen der Einführungsphase ein. Bis heute wurden über tausend Fahrten mit rund 200.000 Fahrgästen durchgeführt. Im Rahmen dieser Betriebseinführung werden auch Überprüfungen und Optimierungen des Fahrkomforts (Laufruhe, Klima, Akustik) vorgenommen.
Stefan Hennigfeld
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