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Transdev: Beschwerde gegen Flixbus

(Fernverkehr, Sachsen) Autor:Stefan Hennigfeld

Die Transdev GmbH hat jetzt bei der Behörde LASuV (Landesamt für Straßenbau und Verkehr) Widerspruch gegen eine Ausnahmegenehmigung für den Fernbusbetreiber Flixbus zur Bedienung der Verbindung Chemnitz – Leipzig eingelegt. Transdev befürchtet, dass Fernbusse auf Grund ungleicher Wettbewerbsregeln den parallel verkehrenden Zügen die Fahrgäste wegnehmen.

Transdev betreibt mit der Marke Mitteldeutsche Regiobahn seit Dezember 2015 die Bahnstrecke Leipzig – Chemnitz regelmäßig im Stundentakt im Auftrag der Region. Die Fahrzeit für die 81 Kilometer lange Strecke von Chemnitz nach Leipzig beträgt 59 Minuten, in der Gegenrichtung eine Stunde und fünf Minuten. Tickets für die Fahrt auf der Gesamtstrecke gibt es ohne BahnCard ab 16 Euro.

„Die jetzt bewilligte Ausnahmegenehmigung ist rechtswidrig, denn sie widerspricht dem deutschen Personenbeförderungsgesetz (§ 42a Satz 1 PBeFg)“ stellt Tobias Heinemann, Sprecher der Geschäftsführung der Transdev GmbH fest. „Sie geht eindeutig zu Lasten der wichtigen Bahnverbindung zwischen Leipzig und Chemnitz und wird von dieser Fahrgäste abziehen. Das können wir als Betreiber der Strecke nicht akzeptieren.“

Der Gesetzgeber lege klar fest, dass der Haltestellenabstand bei Fernbussen mindestens fünfzig Kilometer betragen oder subventionierte Nahverkehrszüge länger als eine Stunde unterwegs sein müssten. Dies diene dem Schutz des öffentlich bezuschussten Schienenpersonennahverkehrs. „Wir bedienen die Strecke in weniger als einer Stunde.Natürlich könnten wir noch schneller fahren, wenn dies die der Deutschen Bahn gehörende Infrastruktur erlauben würde“, so Heinemann

„Die vorhandene und weitgehend eingleisige Schieneninfrastruktur lässt leider keine schnellere Verbindung zu, obwohl wir mit unseren Fahrzeugen schneller fahren könnten“. Leider würde die Eisenbahn in Deutschland weiterhin gegenüber dem Straßenverkehr benachteiligt, so Heinemann.

Fernbusbetreiber zahlten bis heute keine Maut zur Nutzung der Autobahnen, während für jeden fahrenden Zug teure Gebühren für die Nutzung der Schienen und der Haltepunkte an die Deutschen Bahn gezahlt werden müssten. Hier sei die Politik gefordert, endlich für faire Rahmenbedingungen für alle Mobilitätsanbieter zu sorgen. „Dann würden wir auch ohne zu zögern den Wettbewerb mit Fernbussen zwischen Chemnitz und Leipzig aufnehmen“, stellt Heinemann abschließend fest.

Bei einem möglichen Widerspruchsverfahren wird das ordnungspolitische Argument der Mautfreiheit für Fernbusse allerdings keine Geltung entfachen: Dieses ist grundsätzlicher Natur und wer Änderungen anstrebt, muss auf politischer Ebene Mehrheiten dafür organisieren und bei Mandatsträgern für eine Mautpflicht werben. Anders sieht das tatsächlich bei den Haltestellenabständen aus, da der Fernbus gerade nicht in Konkurrenz zum Regionalverkehr auf der Schiene oder auf der Straße werden darf – hier könnte die Entscheidung zugunsten von Transdev fallen.




Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
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