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Steuervorteile für Jobtickets

(Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld

Bundestag und Bundesrat haben in letzter Lesung der Bundesratsinitiative der Länder Baden-Württemberg und Hessen entsprochen und jegliche Zuschüsse von Arbeitgebern zu Jobtickets, die über den normalen Lohn hinaus gezahlt werden, steuer- und sozialabgabenfrei gestellt. „Das ist ein gutes Signal für die Branche!“, so Clemens Kahrs, Experte für die Versteuerung von Arbeitgeberleistungen im Nahverkehr bei Probst & Consorten Marketing-Beratung.

„Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2018 am 1. Januar 2019 entfallen die für Verkehrsunternehmen und deren Kunden schwer nachzuvollziehenden Regelungen, die es auch bisher ermöglichen, Fahrtkostenzuschüsse der Arbeitgeber steuerfrei zu gestalten. Mit dem neuen Gesetz muss man fast nichts mehr beachten“, so Kahrs weiter. „Immer mehr moderne Jobticketkonditionen belohnen die Zuzahlungen von Arbeitgebern mit Zusatzrabatten – es wurde Zeit, dass der Gesetzgeber dieses Engagement belohnt!“

Dabei ist die neue Regelung im § 3 Absatz 15 EStG eigentlich doch nichts Neues: Bis Ende 2003 gab es bereits eine ähnliche Norm im Einkommensteuergesetz, die durch das damalige Koch-Steinbrück-Papier eliminiert wurde. Seinerzeit sollten so genannte Steuersubventionen abgebaut werden. Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse waren damals ein verhältnismäßig kleiner Beitrag zur Sanierung der öffentlichen Haushalte. Jetzt soll die Fahrt mit Bus und Bahn gefördert werden.



Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
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