(Allgemein) Autor:Stefan Hennigfeld
Die GDL und die DB AG haben sich am 4. Januar auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt. Die monetären Verbesserungen schlagen mit einer zweistufigen Entgelterhöhung von 6,1 Prozent, tausend Euro Einmalzahlung und der Möglichkeit, die Entgelterhöhung in Freizeit umzuwandeln erfreulich zu Buche. Doch wichtiger ist, dass die GDL für die speziellen Berufe des Zugpersonals und deren speziellen Bedürfnisse erneut ein hervorragendes Tarifergebnis erzielt hat.
Dieses steht noch bis zum 31. Januar 2019 unter Gremienvorbehalt. Mit der Initiative „Zukunftsperspektive Zugpersonal“ machen GDL und DB AG sich daran, die Berufe des Zugpersonals weiterzuentwickeln, bringen Qualifikation, Verantwortung, Aufgaben und die Entgelthöhe miteinander in Einklang. Hierzu wurden erstmals – ein wichtiger Schritt – Besetzungsnormen im Hinblick auf Qualifizierungsstandards und die Anzahl der Beschäftigten verbindlich verankert.
Demnach müssen künftig zusätzlich zum Lokomotivführer auf jedem ICE mindestens zwei und auf jedem InterCity mindestens ein Betriebseisenbahner eingesetzt werden. Angesichts der Situation auf dem Arbeitsmarkt muss die Attraktivität der Berufe gesteigert werden. Notwendig ist vor allem die exakte Trennung von Berufs- und Privatleben.
Hierzu hat die GDL mit der DB AG klare Regelungen vereinbart. Unter dem Motto „Schalt mal ab“ darf das Zugpersonal für den Arbeitgeber künftig außerhalb der Arbeitszeit „ungestraft“ unerreichbar sein. Das bedeutet an dieser Stelle das Ende der permanenten Erreichbarkeit und Inanspruchnahme im Zuge der allumfassenden Digitalisierung der Arbeitswelt.
Im Übrigen müssen Leistung, Qualifizierung und Verantwortung wieder einen stimmigen Dreiklang bilden. Damit das gelingen kann, hat die GDL das Zulagensystem für das gesamte Zugpersonal im Tarifvertrag strukturell deutlich verbessert. Durch wesentlich höhere Zulagen wird die Belastung durch den Schicht- und Wechseldienst nun noch gerechter honoriert.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
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