19.02.24
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat parallel zu den noch bis Ende März laufenden Tarifverhandlungen mit der DB AG weitere Abschlüsse vermeldet. Mit der Rurtalbahn, der VIAS Rail und der Eurobahn haben nun insgesamt 27 Eisenbahnverkehrsunternehmen eine grundlegende Vereinbarung zur Einführung der 35-Stunden-Woche mit verlässlich nur fünf Arbeitstagen.
Nach dem Abschluss mit den sechs Unternehmen der Transdev GmbH haben nun mit der Rurtalbahn GmbH und der VIAS Rail GmbH zwei weitere Unternehmen die Relevanz der neuen Marktreferenz erkannt und sich am 6. Februar in Düren mit der GDL auf einen Tarifabschluss geeinigt. Der Abschluss erfolgte bereits in der zweiten Verhandlungsrunde und bringt inhaltlich deutliche Verbesserungen für die Beschäftigen mit sich – auch für die Mitarbeiter in den Schienenfahrzeugwerkstätten und der Eisenbahn-Infrastruktur dieser Unternehmen.
„Damit zeigen diese Arbeitgeber, dass sie ihre Mitarbeiter ohne ausufernde Verhandlungsfolklore wertschätzen“, so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky. „Die Dynamik der neuen Marktreferenz setzt sich somit auf eindrucksvolle Art und Weise fort.“ Der Abschluss beinhaltet eine Entgelterhöhung um jeweils 210 Euro zum 1. April 2024 und zum 1. Januar 2025 für alle Beschäftigten beider Unternehmen. Zu den gleichen Zeitpunkten werden auch die Zulagen für alle GDL-Mitglieder bei der RTB und VIAS Rail um jeweils fünf Prozent erhöht.
Auch die Arbeitszeit wird bis zum Jahresbeginn 2029 schrittweise und, wie im Eisenbahnmarkt mittlerweile üblich, für alle Arbeitnehmer in Schichtarbeit von der betrieblichen 39-Stunden-Woche auf die 35-Stunde-Woche abgesenkt. Dies gilt ausdrücklich auch für die GDL-Mitglieder der Instandhaltung der VIAS Rail.
„Eine Unterscheidung von Eisenbahnern, die Schichtarbeit leisten, wird es mit der GDL nicht geben“, so Weselsky weiter. „Umso erfreulicher ist es, dass auch diese Unternehmen hier von Beginn an keine Unterscheidung getroffen haben.“ Hinzu kommen weitere Verbesserungen wie eine volle Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro (für Teilzeitkräfte und Azubi mindestens 1.500 Euro), die Normierung der grundsätzlichen Fünf-Tage-Woche und die Verbesserung der Ruhetage auf 48 Stunden.
Eine deutliche Steigerung der Ausbildungsvergütungen, die Einführung von Zulagen für Sonn-; Nacht- und Feiertagsarbeit sowie eines Weihnachtsgeldes für Auszubildende und die Einführung einer Quartalsüberzeit für GDL-Mitglieder in der Instandhaltung und der Infrastruktur runden den werthaltigen Tarifabschluss ab. Zudem hat die GDL mit den Arbeitgebern vereinbart, die tariflichen Regelungen für die Beschäftigten im Netzbetrieb, der Netzinstandhaltung und der Fahrzeuginstandhaltung in ein eigenes GDL-Tarifwerk zu überführen.
Dieses wird eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2025 haben. Die gleiche Laufzeit wurde für alle anderen Berufsgruppen für die monetären Komponenten vereinbart. Unmittelbar anschließend folgte die Einigung mit der Eurobahn. Im Rahmen der dritten Verhandlungsrunde am 13. Februar in Düsseldorf konnte die Tarifrunde 2023 bei der Eurobahn GmbH & Co. KG erfolgreich abgeschlossen werden.
Von diesem Abschluss profitieren die GDL-Mitglieder durch deutliche Verbesserungen der Einkommens- und Arbeitsbedingungen. Zum einen werden die Entgelte für Arbeitnehmer in allen Entgeltgruppen spürbar zum 1. Mai 2024 um mindestens 260 Euro und zum 1. Januar 2025 um nochmals 160 Euro angehoben. Zum anderen werden auch die Vergütungen der Auszubildenden zu den gleichen Zeitpunkten merklich verbessert.
Zum anderen beinhaltet der Abschluss neben der bereits anteilig gezahlten Inflationsausgleichsprämie (IAP) von 1.000 Euro weitere IAP-Zahlungen, welche mit der Entgeltzahlung im März 2024 in Höhe von 1.200 Euro sowie im Dezember 2024 in Höhe von 800 Euro – bis zur vollen Höhe von 3.000 Euro – ausbezahlt werden. Auszubildende erhalten 1 .500 Euro
Auch bei der Eurobahn gilt die Absenkung der Arbeitszeit für alle Schichtarbeiter auf die durchschnittliche 35-Stunden-Woche ohne Entgeltkürzung bis zum Jahr 2028; Absenkung der betrieblich höheren Arbeitszeit wird ein Jahr später erreicht. Dazu kommt die Einführung der Arbeitszeitregelungen zur Fünf-Tage-Woche sowie von Ruhetagen mit einer Mindestlänge von 48 Stunden ab 1. Januar 2025 und die Erhöhung der Zulagen um zehn Prozent zum 1. Januar 2025. Auch der Arbeitgeberanteil am privaten Vermögensaufbau wird erhöht.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de