18.11.24
Nach dem Platzen der Ampelkoalition und der Planung der vorgezogenen Neuwahlen am 23. Februar nächsten Jahres haben sich die Branchenverbände zu wichtigen verkehrspolitischen Themen geäußert. Sie fordern den Bundestag auf, wichtige Dinge unabhängig von der fehlenden Regierungsmehrheit zu verabschieden. Das Präsidium des Branchenverbands VDV appelliert an die Fraktionen im Deutschen Bundestag, bis zur Auflösung des Deutschen Bundestags aufgrund von Neuwahlen, einen Nachtragshaushalt für 2024 und einen Bundeshaushalt für 2025 zu beschließen.
Dies umfasst aus VDV-Sicht vor allem einen verlässlichen Haushalt für das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und einen beschlossenen Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds. „Wir brauchen Klarheit und Planungssicherheit für die Branche und für unsere Kundinnen und Kunden. Ziel muss es sein, dass die Fraktionen nun die wichtigsten, bereits begonnenen Gesetzgebungsvorhaben im Verkehrsbereich noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode beschließen“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.
Im wesentlichen geht es um die zehnte Änderung des Regionalisierungsgesetzes, mit dem die Überjährigkeit der Mittel für das Deutschlandticket von 2023 bis 2025 hergestellt werden soll. Für die abschließenden Beratungen des Gesetzentwurfs fordert der VDV folgende wesentliche Anpassungen: Streichung des Enddatums 31. Dezember 2025. Damit wird sichergestellt, dass es das Deutschlandticket und die Bundesmittel in Höhe von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr über das Jahr 2025 hinaus gibt. Zudem fordert der VDV die Streichung der haushaltskonsolidierenden Maßnahme zur Verschiebung der Auszahlung von 350 Millionen Euro an Regionalisierungsmitteln für das Jahr 2025 auf 2026. Dem schließt man sich auch bei der Allianz pro Schiene an.
Verbandsgeschäftsführer Dirk Flege: „Regierung und Opposition sind hier gut beraten zusammenzuarbeiten. Die Menschen wollen das Deutschlandticket, und sie wollen es weiter zu attraktiven Konditionen. Es wäre fatal, die Zukunft des Deutschlandtickets in Frage zu stellen, wenn es hier keine Entscheidung mehr geben sollte. Damit verärgert man Nutzerinnen und Nutzer und gefährdet die Verkehrswende.“
Auch die massiven Bauvorhaben gelte es gesetzlich abzusichern, auch jenseits der vorläufigen Haushaltsführung. Das im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 angelegte Mittelvolumen für die Bundesschienenwege ist durch einen Haushaltsbeschluss oder im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung abzusichern. Durch Umschichtung oder zusätzliche Mittel müssen dabei die Mittel für die Trassenpreisförderung für den Schienengüterverkehr und für den Schienenpersonenfernverkehr erhöht werden sowie die Finanzierung des Bestandserhalts (Instandhaltung/Ersatzinvestition) gestärkt werden.
Die umfassende Finanzierung des Bestandserhalts der Bundesschienenwege, einschließlich der Anwendung der neuen Finanzierungsoptionen des BSWAG (Instandhaltungsförderung), muss für 2024 und 2025 vertraglich abgesichert werden. Dafür muss der zweite Nachtrag zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV 3) durch die Ausschüsse gebracht und gezeichnet werden (wirksam für 2024). Geschieht dies nicht, drohen hohe wirtschaftliche Ausfälle bei der Infrastruktur. Der dritte Nachtrag zu LuFV 3 mit Wirksamkeit für 2025 muss finalisiert und ebenfalls durch die Ausschüsse gebracht und gezeichnet werden.
Dirk Flege: „Auch wenn es vorerst keinen Gesamthaushalt für das Jahr 2025 geben wird, ist es wichtig, diese Mittel nun auf anderen Wegen freizugeben. Denn es wäre kontraproduktiv, wenn wir hier Monate verlieren würden. Das würde nicht nur die Sanierung unnötig zurückwerfen, es wäre darüber hinaus fatal für die Bauunternehmen, die bereits entsprechende Kapazitäten bereitgestellt haben.“
Der Bundesverband Schienennahverkehr (BSN) sieht vor allem das Deutschlandticket als besonders wichtiges Projekt zur Stärkung öffentlicher Verkehrsmittel an. „Mit der Einführung des Deutschlandtickets hat man eine ebenso mutige wie richtige Entscheidung getroffen. Nun müssen wir auch durchhalten und an dem Erfolg des bundesweit gültigen Tickets weiterarbeiten“, erklärt Geschäftsführer Jan Görnemann. „Bund und Länder müssen das Deutschlandticket zum Wohle der Fahrgäste gemeinsam tragen. Wie die Verteilung aussieht, muss verhandelt werden – aber die Existenzberechtigung des Deutschlandtickets infrage zu stellen, muss endlich ein Ende haben.“
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de