21.11.24
Zum 30. November 2024 endet das Angebot von Land, Nah.SH und Bahnunternehmen zur freiwilligen Entschädigung bei Zugverspätungen für Fahrgäste im Schleswig-Holstein-Tarif: Die Nah.SH-Garantie wird eingestellt. Bis zum 25. November 2024 können Fahrgäste, die mit Fahrkarten des Schleswig-Holstein-Tarifes unterwegs sind, noch Entschädigungsanträge einreichen. Die gesetzlichen Entschädigungsregelungen bleiben unverändert bestehen.
Die Anzahl der Garantiefälle ist seit Einführung des Neun-Euro-Tickets (zeitlich begrenzt im Jahr 2022) und des Deutschlandtickets deutlich zurückgegangen. Aufgrund der Rabattierung dieser beiden bundesweit gültigen Angebote, die nicht dem Schleswig-Holstein-Tarif zugeordnet werden können, waren und sind diese beiden Tickets von dem Entschädigungsangebot ausgenommen. In Spitzenzeiten der Nah.SH-Garantie gab es durchschnittlich 10.950 Entschädigungsanträge je Monat im Jahr 2018.
Zuletzt waren es im Schnitt nur noch 182 Entschädigungsanträge pro Monat (in den ersten drei Quartalen des Jahres 2024) und damit einen Rückgang von rund 83 Prozent. Der Verwaltungsaufwand für die Gewährung der Garantie ist damit wirtschaftlich nicht mehr darstellbar. Die Nah.SH hat sich deshalb in Abstimmung mit dem Land Schleswig-Holstein entschieden, die freiwillige Garantie zum 30. November 2024 einzustellen, der HVV hat diese Garantie bereits 2023 eingestellt.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de