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Waffenverbot in Schleswig-Holstein

14.01.25

Die schleswig-holsteinische Landesregierung erhöht die Sicherheit im Bus- und Bahnverkehr in Schleswig-Holstein. Sie hat eine Verordnung beschlossen, die am 23. Dezember 2024 in Kraft getreten ist und die das Mitführen von Waffen und Messern im öffentlichen Personennahverkehr untersagt. Umgesetzt wird diese Verordnung auf Grundlage der geänderten Bundesgesetzgebung.

„Das Führen von Waffen und Messern im öffentlichen Raum stellt ein erhebliches Risiko dar und gefährdet die Sicherheit der Menschen in öffentlichen Bereichen“, begründet Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) das Vorgehen. „Dies haben nicht zuletzt das Attentat in Solingen im August dieses Jahres als auch der Messerangriff in einer Bahn in Brokstedt 2023 sowie verschiedene kürzlich verübte Angriffe unter Einsatz von Waffen oder Messern deutlich gemacht.“

Die Zahl der Straftaten mit einer Waffe ist in Schleswig-Holstein im öffentlichen Personenverkehr von 35 im Jahr 2022 auf 58 im Jahr 2023 angestiegen. In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs, in denen sich viele Personen auf sehr engem Raum aufhielten und in denen die Flucht- und Ausweichmöglichkeiten bei Aggressionen oder Gewalt stark begrenzt sind, seien die Gefahren, die durch Waffen- und Messergewalt ausgehen, besonders hoch, so die Ministerin. Auf Bundesebene gibt es bereits ein Waffenverbot in den Fernverkehrszügen, für den Nahverkehr sind jedoch die Länder verantwortlich.

Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de