03.02.25
Die Deutsche Bahn hat der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) in der ersten Verhandlungsrunde ein Angebot vorgelegt, das eine Lohnerhöhung von bis zu 6,6 Prozent vorsieht. Konkret bietet die Bahn vier Prozent mehr Geld in zwei Schritten für alle, sowie ein Zusatzgeld von 2,6 Prozent für die rund 100.000 Angestellten im Schichtdienst. Mit einer langen Laufzeit von 37 Monaten soll Planungssicherheit in der Sanierung hergestellt werden.
DB-Personalvorstand Martin Seiler: „Das Angebot gleich zum Auftakt unterstreicht, dass wir an konstruktiven Verhandlungen und einer zügigen Lösung interessiert sind. Während der laufenden Sanierung sind unsere Spielräume begrenzt, dennoch sind wir bereit, auf die EVG zuzugehen, etwa beim tariflichen Zusatzgeld für besonders belastete Kolleginnen und Kollegen im Schichtdienst. Im Gegenzug brauchen wir eine lange Laufzeit und die Möglichkeit, auf Sondersituationen zu reagieren. Wir brauchen Stabilität und Planungssicherheit für das Unternehmen und für die Mitarbeitenden.“
Konkret soll es zum 1. Oktober 2025 und zum 1. Oktober 2026 jeweils zwei Prozent mehr Lohn geben. Der Tarifvertrag würde am 30. April 2028 enden. Es soll darüber hinaus Sonderregelungen zur Abweichung bei DB Cargo geben, soweit das durch die Restrukturierungs- und Sanierungspläne notwendig werden sollte. Grundsätzlich aber solle der Tarifvertrag auch für die Mitarbeiter von DB Cargo gelten.
„Wir begrüßen, dass die DB AG bereits in der ersten Verhandlungsrunde ein Angebot vorgelegt hat. Positiv bewerten wir, dass dabei auch auf unsere Forderung nach einem EVG-Zusatzgeld eingegangen wurde“. Das machte EVG-Verhandlungsführerin Cosima Ingenschay am Ende der ersten Verhandlungsrunde deutlich. „Der Arbeitgeber bietet allerdings mit vier Prozent Gehaltssteigerung bei einer angebotenen Laufzeit von 37 Monaten deutlich zu wenig“, erklärte Cosima Ingenschay.
Gleichzeitig kritisierte sie, dass das EVG-Zusatzgeld zu spät komme und für zu wenige gelte. Ausdrücklich begrüßt die EVG, dass das Angebot ebenso für die Beschäftigten der DB Cargo gelten soll. „Wir wissen um die schwierige Situation bei DB Cargo und sind bereit darüber zu sprechen, was zu tun ist, wenn die von der Kommission gesetzten Vorgaben nicht einhalten können. Aber ein einseitiges Sonderkündigungsrecht der Arbeitgeberseite, wie es derzeit im Angebot vorgesehen, kommt für uns nicht in Frage“, machte Ingenschay deutlich.
Die Tarifverhandlungen zwischen DB und EVG in dieser Woche, am 4. und 5. Februar, in Berlin fortgesetzt. Die Tarifverträge laufen noch bis 31. März, es herrscht bis dahin Friedenspflicht. Für den heutigen Montag (3. Februar) hat die EVG zu einer großen Demonstration zur Zukunft der Deutschen Bahn nach Berlin aufgerufen. Dort soll auch den Forderungen zur Tarifrunde noch einmal Nachdruck verliehen werden. Insbesondere fordert die EVG den grundsätzlichen Erhalt des integrierten Konzerns und keine Trennung von Verkehrs- und Infrastruktursparten.
Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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Quelle: Zughalt.de