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Verkehrsvertrag 2.0 in BaWü

14.02.25

Der Verkehrsvertrag 2.0 in Baden-Württemberg ist unter Dach und Fach. Damit haben das Land und die Eisenbahnverkehrsunternehmen einen wichtigen Baustein für mehr Qualität im Schienenpersonennahverkehr umgesetzt. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) machte deutlich, dass ein pünktlicher und kundenfreundlicher Personennahverkehr auf der Schiene für ihn eine hohe Priorität hat: „Bei der Verlässlichkeit und Sauberkeit auf manchen Strecken im Land gibt es zu viel Luft nach oben. Da soll und muss sich etwas ändern, damit die Bahn als Verkehrsmittel wieder attraktiver wird.“

Deshalb hat das Land 2023 den „Aktionsplan Qualität im Schienenpersonennahverkehr (SPNV)“ aufs Gleis gesetzt – und mit dem Verkehrsvertrag 2.0 nun ein wesentliches Versprechen daraus in die Tat umgesetzt. Minister Hermann sagte: „Entsprechende Ergänzungsvereinbarungen wurden nun für einen Großteil unserer Verkehrsverträge unterzeichnet. Sie sind ein zentrales Instrument im Zusammenspiel mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen. In den Verträgen werden jetzt beispielsweise Strafen für nicht erbrachte Leistungen anders gewichtet und wir berücksichtigen dabei jetzt stärker das jeweilige Verschulden der Unternehmen.

So setzen die neuen Regelungen wesentlich Anreize für die Unternehmen, sich zu verbessern. Es freut mich, dass wir zu dieser Einigung gefunden haben – vor allem auch für die Fahrgäste, die hoffentlich schon bald erste Qualitätssteigerungen feststellen können.“ Wenn die Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgrund eines fremden Verschuldens – wie etwa durch Baustellen – deutliche Verspätungen einfahren oder sogar Verbindungen streichen müssen, werden die Unternehmen im Vergleich zu früher entlastet.

Entlastet werden sie auch bei anderen Themen, die bei Vertragsschluss noch nicht absehbar waren, wie den Personalkosten. Das trägt der langen Laufzeit der Verträge von bis zu 15 Jahren Rechnung. Sind die Qualitätsprobleme dagegen vom Unternehmen selbstverschuldet, fallen die Konsequenzen spürbarer aus. Es ist also deutlich wichtiger für die Unternehmen, ihr Bestes zu geben. Für zusätzliche Kontrolle wird das sogenannte Qualitätsscout-System neu etabliert. Über die neue Gewichtung der Strafen hinaus gibt es eine Neuregelung, die eine höhere Vergütung bei besserer Qualität zulässt.

Im Gegenzug werden Unterschreitungen bei der Qualität zukünftig mit einem weiteren Malus sanktioniert. Diese Neuregelung betrifft die Kriterien Sauberkeit, Schadensfreiheit der Züge und Fahrgastinformation bei Unregelmäßigkeiten. Die bisherigen Indexe für die Personalkosten werden auf den neuen Personalkostenindex Schienenpersonennahverkehr (PKI SPNV) umgestellt. Dadurch können besonders die Tarifänderungen und oft deutliche Lohnerhöhungen angemessen berücksichtigt werden, die bei den Unternehmen zu einem Personalmehrbedarf führen, der bei der Kostenkalkulation für die Abgabe des Angebots noch nicht absehbar war.

Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
Siegfriedstr. 24a
58453 Witten
Quelle: Zughalt.de