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GDL-Papier zur DB-Konzernstruktur

20.02.25

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer stellt im Zusammenhang mit der Debatte um eine mögliche Trennung von Netz und Betrieb klar, dass niemand die Eisenbahn im Sinne von Zerstörung zerschlagen wolle, sondern dass die Eisenbahninfrastruktur direkt durch den Bund betrieben werden müsse. Die Bundesregierung plant umfangreiche Finanzierungen für die Schieneninfrastruktur, doch solange Milliardenbeträge in eine Aktiengesellschaft fließen, die aus aktienrechtlichen Zwängen heraus Konzernstrukturen erhalten will und finanzieren muss, werden Fördergelder nur zum Teil zweckgebunden für die Infrastruktur verwendet.

Die GDL fordert daher eine klare rechtliche Trennung zwischen der gesamten Schieneninfrastruktur und aktienrechtlich geführten Unternehmen wie der DB AG. Die aktuelle Struktur der Deutschen Bahn, welche dem Aktienrecht untersteht und daraus folgend eine unüberwindbare Blackbox für alle unterschiedlichen Finanzierungswege kreiert, um eine konzerninterne Gewinnerwartung umzusetzen, führt dazu, dass dringend benötigte Investitionen in das Schienennetz nicht in vollem Umfang dort ankommen, wo sie gebraucht werden.

Gewinne aus der Infrastruktur fließen in das Konzerngefüge der DB AG, statt vollständig in die Instandhaltung und den Ausbau des Schienennetzes zu gehen. Ein Auseinanderdividieren der drei Transportsparten (Schienengüterverkehr, Schienenpersonenfernverkehr, Schienenpersonennahverkehr) lehnt die GDL indes ab. Eine solche Aufspaltung zeige „keine durchdachte Verkehrsstrategie, sondern wirkt vielmehr wie purer Aktionismus, der die dringend notwendigen Reformen und Investitionen nicht voranbringt, sondern behindert.“

Die derzeitige Preisexplosion macht den politisch gewollten und dringend notwendigen Schienengütertransport zunehmend unwirtschaftlich. Kunden werden sich vermehrt nach Alternativen umsehen, was zu einer weiteren Verlagerung auf die Straße führt – genau das Gegenteil dessen, was die Verkehrspolitik erreichen wollte. Der Bundestag hat jetzt die Chance, durch eine kurzfristige Gesetzesänderung die Kosten zu stabilisieren und eine weitere Eskalation zu verhindern. Die Bundesnetzagentur verhandelt derzeit die Preisgestaltung für das Fahrplanjahr 2026, bei der eine weitere drastische Erhöhung auf bis zu 4,23 Euro pro Zugkilometer droht. Sollte der Bundestag nicht handeln, bedeutet dies nahezu eine Verdreifachung der Trassenpreise innerhalb von zwei Jahren.

Daher fordert die GDL die sofortige Einführung einer Notfallmaßnahme zur Begrenzung der zu befürchtenden Trassenpreissteigerungen. „Der Bundestag muss diese Gesetzesänderung zügig in Angriff nehmen, um die Unternehmen ab 2026 vor weiteren akuten finanziellen Schäden zu schützen. Gibt es bis dahin keine Anpassungen, bleibt nur die Möglichkeit, die Unternehmen über eine erhöhte Trassenpreisförderung zu entlasten“, fordert der GDL-Bundesvorsitzende Mario Reiß.

Stefan Hennigfeld
Redaktioneller Leiter
Zughalt e.V.
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58453 Witten
Quelle: Zughalt.de